Autoleasing
Das Wort Leasing kommt aus dem englischen und bedeutet mieten oder pachten und ist zivilrechtlich gesehen ein Nutzungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag. Im heutigen Sprachgebrauch ist das Leasing und vor allem das Autoleasing eine Finanzierungsalternative. Das heißt der Autohändler beschafft und finanziert das Auto und überlässt dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgeltes das Auto zur Nutzung.
Wie ist Ablauf beim Autoleasing?
Der Leasingnehmer bestellt beim Autohändler sein gewünschtes Auto oder tritt bereits in einen geschlossenen Kaufvertrag ein. Wird ein Auto bestellt, kann der Leasingnehmer Fabrikat, Farbe, Lackierungen und spezielle Ausstattungoptionen bestimmen. Gleichzeit bei der Bestellung wird ein Leasingvertrag (Nutzungsüberlassungsvertrag) geschlossen. Mit diesem werden die Kosten der Beschaffung und der Finanzierung durch den Autohändler oder der angeschlossenen Leasinggesellschaft gegenfinanziert. Des Weiteren sind in ihm für die gesamte Laufzeit die garantierten Mindesterlöse enthalten.
Wichtig sind für die Annahme eines Leasingantrages die Bewertung des Autos und die Bonität des Antragstellers. Der jeweilige Leasinggeber kann zur Reduzierung des Risikos bestimmte Sicherheiten wie Mietvorauszahlungen, Kautionen oder Depotzahlungen zur Abschlussbedingung machen. In den vereinbarten Leasingraten bezahlt der Leasingnehmer die Abnutzung des Autos während der Leasingzeit, die Kosten der Finanzierung sowie die dazugehörigen Verwaltungskosten und deckt den Gewinn des Leasinggebers. Werden Nebenleistungen des Leasinggebers vereinbart, wie die Wartung oder die Versicherung des Autos, werden diese in Service-Leasingverträgen pauschaliert durch Aufschläge abgerechnet.
Nach Ende der Leasingzeit kann der Leasingnehmer zwischen zwei Möglichkeiten wählen. Entweder er kauft das Auto zu dem Restwert, der noch offen ist oder er verlängert den Leasingvertrag. Geschieht keines von beiden, geht das Auto an den Leasinggeber zurück.