Ein Kredit, der im Zusammenhang mit einer Immobilie steht, wird als Baudarlehen bezeichnet. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um den Erwerb eines Grundstücks oder dem Kauf beziehungsweise der Erstellung eines Gebäudes handelt. Selbst die im Zusammenhang mit der Finanzierung und/oder Erstellung stehenden Nebenkosten können mit dem Baudarlehen beglichen werden. Hierzu gehören insbesondere Architektenrechnungen, Provisionen für Makler, Gebühren für Grundbuchamt und Notare. Eine andere Bezeichnung für das Baudarlehen ist die Baufinanzierung.

Unterschiede zum herkömmlichen Verbraucherkredit


Baudarlehen grenzen sich zum herkömmlichen Verbraucherkredit durch die Höhe, die Laufzeit und die Konditionen ab. Da der Kapitalbedarf bei Immobilien in der Regel wesentlich höher ist, als bei Konsumgütern des täglichen Lebens, folgt eine längere Laufzeit für die Rückführung des geliehenen Geldes. Allerdings gilt das Baudarlehen als relativ sicherer Kredit, da er durch eine Grundschuld abgesichert ist.

Zwangsmaßnahmen wenn der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt


Kommt der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann der Darlehensgeber Zwangsmaßnahmen beantragen, die bis zur Zwangsversteigerung führen. Dafür beantragt der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht die Eröffnung des Verfahrens. Ein Rechtspfleger prüft daraufhin, ob der Antrag ordnungsgemäß ist und ob alle formaljuristischen Voraussetzungen für die Zwangsversteigerung vorliegen. Anschließend wird dem Schuldner der Anordnungsbeschluss zugestellt, woraufhin die Immobilie als beschlagnahmt gilt.