Bonität
Die Bonität rückt immer dann in den Fokus, wenn es herauszufinden gilt, inwiefern eine natürliche bzw. juristische Person zum einen die Fähigkeit besitzt, aufgenommene Schulden zurückzuzahlen und zum anderen auch willens ist diese zu begleichen.
Beides, Fähigkeit und Willigkeit zur Rückzahlungen von Forderungen an die Schuldner, werden bei Bonitätseinstufung herangezogen und regelmäßig geprüft.
Faktoren aus denen sich das Bewertungskriterium zusammensetzt
Neben wirtschaftlichen Faktoren bei der Einstufung der Bonität einer Person, fließen persönliche und rechtliche ins Ergebnis der Beurteilung ein.
Zu den wirtschaftlichen Faktoren zählt die Einkommenssituation, die neben der Höhe und der Information, um welchen Arbeitgeber es sich handelt, auch Erwägungen zur Sicherheit des Arbeitsplatzes anstellt. Durch die Ausgabensituation wird im Anschluss deutlich, ob der Haushalt der Person ausgeglichen ist und durch die neue finanzielle Verpflichtung auch bleibt.
Private Faktoren wie der Güterstand, der Wohnort, selbst Gesundheit können die Bonitätskriterien bestimmen.
Prüfung der Bonität nur bei berechtigten Interesse
Für eine Bonitätsabfrage gibt es zwar verschiedene Schnittstellenanbieter, aber der Anfragende muss zunächst nachweisen, dass sein Interesse berechtigt ist. Gründe ,die ein solch berechtigtes Interesse darstellen ist beispielsweise die Bestellung durch die zu prüfende Person oder bei Finanzgeschäften, die generell auf die persönlichen Umstände der Person angepasst werden, wie beispielsweise einer Versicherung.