Von einem Gewerbedarlehen spricht man immer dann, wenn der aufgenommene Kredit in Verbindung mit einer selbstständigen Tätigkeit nach § 18 EStG steht. In dem Zusammenhang findet auch der Begriff Unternehmenskredit Verwendung. Grundsätzlich lassen sich gewerbliche Darlehen in drei Kategorien unterteilen.

Gewerbliche Kredite für Investitionen in das Anlagevermögen


Gewerbliche Kredite für Investitionen in das Anlagevermögen fallen immer dann an, wenn die Anschaffungen auf der Aktivseite der Bilanz gebucht werden. Dazu gehören insbesondere Grundstücke, Gebäude und Fertigungshallen.

Gewerbliche Kredite im Zusammenhang mit Kosten für das Umlaufvermögen


Hierunter fallen alle gewerblichen Kredite, die aufgenommen werden müssen, um die Rechnungen für Betriebsmittel zu bezahlen, die in der Gewinn und Verlustrechnung gebucht werden, also auch der Kontokorrentkredit.

Existenzgründungsdarlehen


Existenzgründungsdarlehen sind Kredite die gewährt werden, um die Kosten einer Unternehmenseröffnung zu decken. Federführend in Deutschland ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei ist die KfW kein Kreditinstitut im herkömmlichen Sinne. Vielmehr handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Förderbank mit staatlichem Auftrag.

Kurz- und langfristige Gewerbedarlehen


Darüber hinaus wird zwischen kurz- und langfristigen Gewerbedarlehen unterschieden. Je nach Liquidität und Gewinnerwartung des Betriebes entscheidet der Unternehmer in welchem zeitlichen Rahmen er den Kredit zurückführen will. Dabei bedeuten lange Laufzeiten höhere Kosten, da die Aufwendungen für Zinsen über einen längeren Zeitraum anfallen.