Gründerkredit
Unter einem Gründerkredit versteht man das zur Verfügung stellen finanzieller Mittel für die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Existenzgründungsdarlehen der verschiedenen europäischen Länder zu nennen. Im deutschsprachigen Raum handelt es sich um die Kredite für Selbstständige, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Mikrokredite.
Mikrokredite
Bei den Mikrokrediten handelt es sich um eine Maßnahme des österreichischen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK). Selbstständige, deren Kreditantrag von den etablierten Banken abgelehnt wurde, wenden sich an spezielle eingerichtete Förderungsstellen. Der Kreditnehmer muss nachweisen, dass er von Arbeitslosigkeit bedroht ist, einer atypischen Beschäftigung nachgeht, dass er am Arbeitsmarkt benachteiligt ist oder akut von Armut bedroht ist. Entscheidend ist jedoch, dass der Mikrokredit in eine unternehmerische Tätigkeit investiert wird.
ERP-Gründerkredit
In der Bundesrepublik Deutschland ist das etwas anders. Hier ist der ERP-Gründerkredit das Instrument zur Finanzierung junger Unternehmen. Der ERP-Gründerkredit wird von der KfW Bankengruppe an Freiberufler, Existenzgründer, Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen vergeben. Der Höchstbetrag für das gewährte Darlehen beträgt 100.000 EUR.
Grundsätzlich werden jegliche gewerbliche Vorhaben gefördert, bei denen es um die Existenzgründung beziehungsweise der Übernahme, der Festigung oder dem Erwerb eines Unternehmens geht. Jede natürliche Person, die in Deutschland ein Unternehmen gründen will, ist antragsberechtigt. Allerdings müssen entsprechende fachliche und kaufmännische Qualifikationen nachgewiesen werden.