Eine Hypothekenbank spezialisiert sich als privatrechtliches Kreditinstitut darauf, inländische Grundstücke zu beleihen. In Deutschland haben Hypothekenbanken aufgrund des am 19. Juli 2005 außer Kraft getretenen Hypothekengesetzes ihre rechtliche Bedeutung verloren. Grundlage der Geschäftstätigkeit der Hypothekenbanken ist seitdem das Pfandbriefgesetz.

Arbeitsweise der Hypothekenbanken


Hypothek geht auf ein griechisches Wort zurück, welches soviel wie Pfand oder Unterpfand bedeutet. Von dieser Wortbedeutung kann man sehr gut das Geschäftsfeld der so benannten Spezialbank ableiten. Demzufolge verleiht eine Hypothek Geld gegen die Erbringung eines Grundstückes als Pfand, bzw. beleiht ein Grundstück.

Im Unterschied zu üblichen Hypotheken welche Privatpersonen bei einem Kredit auf ihr Haus aufnehmen und es nur zu einem Vertrag zwischen Hypothekgeber und Hypotheknehmer kommt, gibt eine Hypothekenbank mittels der erworbenen Hypothek Schuldverschreibungen, Pfandbriefe oder Wertpapiere heraus, die verzinst werden.

Ein weiteres Merkmal der Hypothekenbanken besteht darin, Darlehen an Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts zu vergeben und aufgrund ihrer Forderungen Schuldverschreibungen auszugeben.

Änderungen durch das Pfandgesetz


Als Spezialbank war die Hypothekenbank bis zum in Kraft treten des Pfandbriefgesetz einer besondere Aufsicht unterstellt und unterlag zudem der Begrenzung des Geschäftsbereichs.

Mit der Vereinheitlichung des rechtlichen Grundlagen entfallen für Hypotheken Geschäftsbegrenzungen und das Prinzip einer Spezialbank. Die Aufsicht durch die BaFin bleibt trotzdem weiterhin aufrecht.