Unter einem Immobilienkredit versteht man das zur Verfügung stellen von Kapital für den Kauf, die Errichtung oder die Sanierung von Bauwerken nebst dem dazugehörigen Grundstück. Darüber hinaus wird zwischen der gewerblichen und der privaten Immobilienfinanzierung unterschieden.

Private Immobilienfinanzierung


Von einer privaten Immobilienfinanzierung spricht man immer dann, wenn der Eigentümer das Gebäude für eigene Wohnzwecke nutzen will. Um das Kapital für die Immobilie aufzubringen, greift der Besitzer in der Regel auf Eigenkapital und auf Fremdkapital zurück. Zum Eigenkapital gehören Bank-und Sparguthaben sowie eine eventuell zu erbringende Eigenleistung. Das Fremdkapital setzt sich aus dem Darlehen der Kreditinstitute und den staatlichen Förderungen, wie Arbeitnehmersparzulage, Wohnriester oder dem Förderprogramm der staatlichen KfW- Bank zusammen.

Gewerbliche Immobilienfinanzierung


Bei der gewerblichen Immobilienfinanzierung handelt es sich um Objekte, die gewerblich genutzt werden. Das können Betriebs- oder Verwaltungsgebäude einer Firma sein oder - zum Betriebsvermögen, einer juristischen oder natürlichen Person, gehörige Immobilien, die der Vermietung dienen.

Gemischte Immobilienfinanzierungen


Bei den gemischten Immobilienfinanzierungen handelt es sich um Immobilien, in denen der Eigentümer eine eigene Einheit bewohnt, gleichzeitig aber die anderen Einheiten der Immobilie vermietet.

Rechtliche Voraussetzungen für die Kreditgeber von Immobilienkrediten


Wer gewerblich Darlehen für Immobilienkredite zur Verfügung stellt, benötigt eine Zulassung gemäß Kreditwesengesetz. Im Gegensatz dazu stehen Darlehen von Privatpersonen, , die den Immobilienkredit nur einmalig und ausnahmsweise zur Verfügung stellen.