Unter dem Begriff "Kreditablösung" versteht man die Weitergabe bzw. Weiterreichung eines laufenden Kredits an ein anderes Bank- bzw. Kreditinstitut.

Übertragen (abgelöst) werden alle anfallende Kosten des Kredits sowie alle Sicherheiten die damit verbunden sind.

Gründe und Situationen für eine Kreditablösung gibt es reichlich. Angefangen von bessere Konditionen eines anderen Kreditinstituts, Erhöhungen eines bestehenden Kredits, Umwandlung in kürzere oder auch längere Laufzeiten.

Die meistverbreitete Situation einer Kreditablösung ist die durch einen generellen Bank- bzw. Kreditinstitut Wechsel nach einem erfolgten ortabhängigen Umzug. Es gibt dann die Möglichkeit die Institutionen zu wechseln und damit auch den Kredit ablösen zu lassen.

Rechtlich gesehen handelt es sich bei einer Kreditablösung um einen Gläubigerwechsel der im Rahmen einer Abtretung erfolgt. Dazu werden Kreditinstitute die den Kredit abgeben "Zedent" genannt. "Zessionar" nennt man die Institute, die diese Ablösungen empfangen und aufnehmen.

Es wird ein Vertrag geschlossen, indem die Ablösungsvereinbarungen detailliert aufgelistet sind. Zu diesen gehören vor allem Laufzeit, Zinsen, Kredithöhe, sonstige Nebenkosten und alle sonst vereinbarten Kreditsicherheiten.

Beantragt ein privater Kreditnehmer eine Ablösung bei einer Bank bzw. einem Kreditinstitut, setzt sich diese mit der ursprünglichen in Verbindung und regelt zunächst einmal die allgemeinen Vereinbarungen. Dann wird das neue Institut einen Antrag auf Übernahme des Kredits stellen um diesen bei den alten Instituten abzulösen.

In diesem Procedere hat der Kunde selbst keine Mitwirkung mehr, außer wie bereits erwähnt bei der Beauftragung einer Kreditablösung.