Bei den deutschen Landesbanken handelt es sich Kreditinstitute, die als Staats- oder Kommunalbanken die Wirtschaft der einzelnen Bundesländer fördern soll. Außerdem sind die Landesbanken damit betraut die Bankgeschäfte für die Bundesländer auszuführen, für die sie zuständig sind. Von daher spricht man auch von den Hausbanken der Länder. Zur Zeit existieren folgende Landesbanken:


  • Bayern LB

  • Bremer Landesbank

  • HSH Nordbank

  • Landesbank Baden-Württemberg

  • Landesbank Berlin

  • Landesbank Hessen-Thüringen

  • Landesbank Saar

  • Norddeutsche Landesbank

  • West LB


Die Landesbanken als Universalbanken


Neben den Tätigkeiten als Hausbank für die jeweiligen Bundesländer sind die Landesbanken befugt alle sonstigen Bankgeschäfte auszuführen. Somit treten die Landesbanken auch als eigenständige Finanzinstitute auf und gehören de facto zu den Universalbanken. Sofern in den Satzungen nicht anderes bestimmt, vergeben Landesbanken Darlehen für Bauvorhaben, beteiligen sich an der kommunalen Kreditvergabe und betreiben Geschäfte mit Großunternehmen und vermögenden Privatkunden.

Abgrenzung der Landesbanken von den Girozentralen


Im Regelfall befassen sich die Landesbanken nicht mit dem standardisierten Privatkundengeschäft. Hierfür sind die Sparkassen und die Girozentralen zuständig. Diese Institutionen wickeln das Geschäft mit kleinen und mittleren Unternehmen ab und bieten Finanzdienstleistungen für jedermann an. Von daher kann man durchaus von einer Arbeitsteilung bei Banken und Sparkassen sprechen. Jedoch gibt es bei bestimmten Krediten für mittelständische Unternehmen und einigen Immobilienfinanzierungen ein konzertiertes Vorgehen.