Mehrwertsteuer
Eine Mehrwertsteuer ist die auf mehreren Ebenen der Wertschöpfung erhobene Steuer, für deren Festsetzung die Einnahmen und Ausgaben von Unternehmen miteinander verrechnet werden. Die Ausgestaltung der Europäischen Union besagt, dass diese bei jedem Zwischeneinkauf auf den kompletten Umsatz erhoben wird. Jeder Zwischenverkäufer kann sich die selbst gezahlte Mehrwertsteuer erstatten lassen, die dann Vorsteuer genannt wird.
Auch die Anrechnung auf die eigene Mehrwertsteuerschuld besteht, sodass der Zwischenhändler nur mit der Steuer aus der Differenz zwischen seinen mit der Umsatzsteuer angelasteten Auslagen und dem Verkaufspreis belastet ist, also dem von ihm erwirtschafteten Mehrwert.
Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer ist ähnlich wie die Umsatzsteuer. Der in Deutschland als Umsatzsteuer verwendete Begriff ist der Sache nach eine Mehrwertsteuer. Daher ist die Verwendung dieses Begriffes im deutschen Umsatzsteuerrecht irreleitend. Die ursprüngliche Umsatzsteuer wird dem Wortsinne nach bei jedem Zwischenverkauf auf den gesamten Umsatz erhoben, wodurch sie sich bei mehreren Zwischenverkäufen anhäuft. Insofern unterscheidet sie sich von der Mehrwertsteuer.
Geschichte
Der Grundgedanke einer Mehrwertsteuer geht auf Carl Friedrich von Siemens und seiner Kritik an der Umsatzsteuer zurück. Diese war umso höher, je mehr Stationen ein Produkt bis zum Endverbraucher durchlief und verzerrte somit den Wettbewerb. Die erste Mehrwertsteuer, welche wirklich alle Wirtschaftszweige umfasste, wurde im Jahr 1953 in Michigan (USA) eingeführt.