Die Ratenzahlung ist eine meist schriftliche Vereinbarung zwischen Händler und Kunde einer Sache auf Abtragung der Schuld mittels eindeutig definierter Zahlungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Hierbei sind die Höhe des Betrages und der Zeitraum klar festgelegt. Der Finanzkauf bzw. die Finanzierung einer Sache, beispielsweise im Einzelhandel, fällt ebenfalls unter diesen Begriff. Eine veraltete Benennung ist der Kauf auf Abzahlung. Eine Rate ist zusammengesetzt aus der Tilgung (rückzuzahlendes Kapital) und den möglicherweise vereinbarten Zinsen.

Formalitäten


Üblich sind Vereinbarungen, in welchen nach Zeiträumen definierte Zahlungen in konstanter Höhe (z. B. die Zahlung eines vorher festgehaltenen Betrages jeweils monatsweise spätestens zum 15. eines jeden Monats) festgelegt werden, siehe auch Annuitätendarlehen. Heute bieten viele Kreditgeber die Ratenzahlung bis zu einem festgelegten Datum an, dabei kann die Höhe des jeweiligen Betrages sowie der Zeitraum (Zahlungsfrequenz) frei gewählt werden. In Deutschland zu finden sich in § 492 des BGB´die Vorschriften zur Form des Vertrages.

Sonstiges


Nicht erfüllte Vertragsbedingungen bei Versandhäusern oder Internetshops ist heutzutage die zahlreichste Ursache für Insolvenzen privater Verbraucher. Die Daten der Vereinbarung und die Zahlungsweise der Konsumenten werden meist in Wirtschaftsauskunfteien vermerkt, der Schufa oder creditreform als Beispiel.

Den wahrscheinlich ersten Ratenzahlungsplan entwickelte 1856 Edward Clark, um den Verkauf von produzierten Nähmaschinen voran zu treiben