Kredit für Mietschulden Wer eine Wohnung oder Geschäftsräume gemietet hat, sollte dafür Sorge tragen, dass er den Mietzins und die Nebenkosten pünktlich bezahlt. Sinnvollerweise richtet man hierfür bei seiner Hausbank einen Dauerauftrag ein. Sollte das Girokonto keine ausreichende Deckung haben, wird es Zeit sich Gedanken zu machen. Spätestens wenn der Vermieter vor der Tür steht und mit Räumungsklage wegen der Mietrückstände droht, wird es Zeit einen Kredit aufzunehmen, um die Mietschulden zu begleichen. Denn die Gesetzeslage ist eindeutig und Wohnungssuchende gibt es reichlich.

Der Vermieter kann einem säumigen Mieter nämlich sowohl fristlos als auch ordentlich kündigen, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommt.

Die fristlose und die ordentliche Kündigung


Die fristlose Kündigung ist in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB geregelt. Zahlt der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen die komplette - oder einen erheblichen Teil - der Miete nicht, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Das Gleiche gilt, wenn die Höhe der Mietschulden zwei Wohnungsmieten erreicht hat, unabhängig davon, wie viel Zeit verstrichen ist. In solch einem Fall droht baldige Wohnungslosigkeit. Eine ordentliche Kündigung ist sogar noch einfacher. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es für eine ordentliche Kündigung ausreichend ist, wenn der Mieter den Mietzins oder die Nebenkosten ganz oder teilweise unregelmäßig entrichtet.

Dispositionskredit um den Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nachzukommen


Wer es nicht so weit kommen lassen will, der sorgt dafür, dass er jederzeit über ausreichend Kapital verfügt, um seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nachzukommen. So sorgt zum Beispiel ein Dispositionskredit dafür, dass jederzeit Kapital zur Verfügung steht, selbst wenn die eigenen finanziellen Mittel erschöpft sind. Schwieriger wird es, wenn die Bank von vornherein keinen Überziehungskredit gewährt hat oder wenn der Dispo bis ans Limit ausgereizt ist.

Verbraucherkredit bei schlechter Bonität und negativer Schufa


In solch einem Fall hilft nur noch ein Verbraucherkredit, um die Mietschulden zu bezahlen und die drohende Wohnungslosigkeit zu verhindern. Sollten jedoch negative Einträge bei der Schufa oder eine schlechte Bonität vorliegen, werden die meisten Banken und Sparkassen den Kreditantrag ablehnen. Ohne Bürgen oder zusätzliche Sicherheiten ist da nichts zu machen. Der letzte Ausweg und die einzige Möglichkeit die Wohnung zu behalten ist dann ein Kredit von Privat. Wer in solch einem Fall nicht auf Verwandte und Bekannte zurückgreifen kann, sollte es mit einem Inserat auf einem Kreditanzeiger Portal versuchen. Hier hat jedermann die Möglichkeit gegen eine kleine Gebühr eine Anzeige zu schalten und auf diese Art und Weise nach einem privaten Geldgeber zu suchen.