Unter einer Bonitätsprüfung versteht man die Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Vertragspartners vor dem eigentlichen Vertragsabschluss. Als Kreditwürdig wird eine natürliche oder juristische Person eingestuft, die Willens und in der Lage ist, aufgenommene Schulden zurückzuzahlen. Im Bankgeschäft wird die Prüfung der Bonität von dem Kreditgeber durch die Anfrage bei einer Wirtschaftsauskunftei, wie zum Beispiel Creditreform oder Schimmelpfeng initiiert.

Bankkredite und Lieferantenkredite


Bei den Darlehen kann es sich sowohl um Kredite handeln, die von Banken und Sparkassen an ihre Kunden ausgegeben werden oder um Lieferantenkredite, bei denen Ware auf Rechnung mit Zahlungsziel geliefert wird. Die Bonitätsprüfung umfasst die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit. Unter Kreditfähigkeit versteht man die Summe der rechtlichen Verhältnisse, wogegen die Kreditwürdigkeit für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse steht. Je nach Höhe der Darlehenssumme sollte auch die Bonitätsprüfung variieren.

Keine einheitlichen Kriterien für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit


Allerdings gibt es keine einheitlichen objektiven Kriterien, nach denen die Bonität gemessen werden kann. Aus diesem Grund werden bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit Scores oder Ratings herangezogen. Je nach den einzelnen Angaben zur Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit werden Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl ergibt einen bestimmten Wert, der die Bonität des Kreditnehmers beschreibt. Dabei reicht das Spektrum der "sehr guten Bonität" bis zur "gerade noch vertretbaren Bonität".