Mit einer Bürgschaft kann bei einer Kreditaufnahme eine zusätzliche Sicherheit gegeben werden. Der Bürge wird dann in die Pflicht genommen, wenn der eigentliche Kreditnehmer der Zahlungspflicht nicht mehr nachkommt.

Warum die Kreditbürgschaft Sinn machen kann?


Eine Kreditbürgschaft sollte dann in Betracht gezogen werden, wenn bei einem Kreditnehmer in der Bonitätsprüfung Risiken bestehen. Dieses kann im Einkommen liegen. Jemand mit Kreditbedarf, der allerdings nur ein geringes Einkommen erzielt, würde, wenn er den Kredit erhält, einen hohen Zins dafür zahlen.

Mit der Aufnahme eines Bürgens in den Kreditvertrag wird das Einkommen erhöht. Kredite können so eher ausgezahlt werden und meist auch zu günstigeren Zinsen.

Der Bürge darf nicht aus dem Haushalt des Kreditnehmers stammen, da sich ansonsten das Einkommen nicht erhöhen würde. Um in diesem Fall einem Kreditvorhaben mehr Sicherheit zu geben, verlangen viele Banken einen zweiten Kreditnehmer. Meist handelt es sich dabei um den Ehepartner.

Welche Pflichten hat der Bürge?


Der Bürge wird während der Kreditlaufzeit keinerlei Pflichten haben, wenn der Kreditnehmer mit der Zahlung nicht in Verzug ist. Nachdem der Bürgschaftsvertrag unterzeichnet worden ist, haftet der Bürge mit seinem Einkommen und Vermögen für die offene Restschuld, wenn diese nicht getilgt wird. Eine Bürgschaft ist daher keine Sache, die auf die leichte Schulter genommen werden soll.