Bei dem Begriff Landeszentralbank handelt es sich um einen historischen Namen für die ehemaligen Zentralbanken der elf alten Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Dabei gab es für jedes Bundesland eine eigene Landeszentralbank, die direkt der deutschen Bundesbank angegliedert war.

Im Einzelnen waren das die:


  • Landeszentralbank Baden-Württemberg

  • Landeszentralbank Bayern

  • Landeszentralbank Berlin

  • Landeszentralbank Bremen

  • Landeszentralbank Hamburg

  • Landeszentralbank Hessen

  • Landeszentralbank Niedersachsen

  • Landeszentralbank Nordrhein-Westfalen

  • Landeszentralbank Rheinland-Pfalz

  • Landeszentralbank Saarland

  • Landeszentralbank Schleswig-Holstein


Jeder Landeszentralbank stand ein Präsident vor. Gemeinsam mit dem Direktorium der Deutschen Bundesbank bildeten die Landeszentralbankpräsidenten das oberste Führungsgremium, um die Geschicke der Geldpolitik der Bundesrepublik Deutschland zu steuern. Hierzu gehörten unter anderem die Festsetzung des Leitzins und das Beschließen von Maßnahmen, die die Stabilität der damaligen Währung - der D-Mark - gewährleisten sollten.

Die Landeszentralbanken von 1992 bis 2002


Im Zuge der Wiedervereinigung wurden zum 01. November 1992 einzelne Landeszentralbanken zusammengelegt und die Landeszentralbank für Sachsen und Thüringen neu gegründet. Als Konsequenz gab es ab diesem Zeitpunkt nur noch neun Landeszentralbanken für 16 Bundesländer. Im Zuge der Strukturreform der Bundesbank im Jahr 2002 wurde die Eigenständigkeit der Landeszentralbanken aufgehoben. Gleichzeitig fiel der Name Landeszentralbank für diese Institutionen weg. Heute sind die ehemaligen Landeszentralbanken in die Verwaltung der Deutschen Bundesbank eingegliedert und damit keine eigenständigen Organe mehr.