Der Begriff Nominalzins setzt sich aus den lateinischen Worten "nomen" und "census" zusammen. Dabei steht nomen für Namen und census bedeutet Vermögensschätzung. Gemeint ist das Entgelt, welches ein Schuldner an den Gläubiger dafür zahlt, dass ihm ein bestimmtes Kapital überlassen wurde. Der Kreditnehmer zahlt demnach die geliehene Summe, zuzüglich der dafür angefallenen Zinsen, zurück.

Kreditnehmer und Kreditgeber vereinbaren den Nominalzins


So weit, so einfach. Heutzutage sind die gesetzlichen Bestimmungen eindeutig. Per Definition versteht man unter dem Nominalzins die Höhe des Zinssatzes, der im Vertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber vereinbart ist. Für die tatsächliche Verzinsung eines bestimmten, zur Verfügung gestellten Kapitals kommen jedoch weitere Faktoren hinzu. Banker sprechen im Zusammenhang mit den tatsächlich anfallenden Zinsen vom effektiven Zinssatz.

Nominalzins sagt aus, wie sich ein Kredit ist


Den Nominalzinssatz legt ein Gläubiger danach fest, wie sicher der Kredit erscheint. So wird der vertraglich vereinbarte Zins für einen langjährigen Kunden in der Regel niedriger liegen, als bei einem Darlehen an eine fremde Person. Neben dem Zuverdienst sollen Zinsen das Risiko abdecken, dass ein Kredit platzt und nicht mehr bedient wird. Deshalb richtet sich die Höhe des Nominalzins auch nach der Laufzeit. Je länger ein Kredit läuft, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass er irgendwann nicht mehr zurückgezahlt wird.