Auf Grundlage des Geldwäschegesetzes dient das Postident-Verfahren der persönlichen Identifikation von Personen, die beabsichtigen beispielsweise ein Finanzgeschäft zu tätigen. Das Postident-Verfahren wurde im Zuge der gesetzlichen Bestimmungen als einfache Durchführungsmethode der Personalienfestellung entwickelt, wodurch es Banken, welche zur Durchführung der Identifikation besonders verpflichtet sind , möglich ist, Geschäftsabschlüsse auch online rechtssicher anzubieten.

Bedarf des Postident-Verfahren


Heutige technische Entwicklungen wie Internet ersparen vielen Kunden, die ein Finanzgeschäft abschließen wollen den Weg zur Bank. Notwendige Dokumente können elektronisch oder in Papierform postalisch versendet werden. Diese Anonymität muss jedoch gesetzlichen Anforderungen gerecht werden u.a. muss geprüft werden, dass Unterschriften auf Dokumenten übereinstimmen. Diesen Part haben Banken und andere Dienstleister mittels Postident-Verfahren ausgelagert.

Ablauf des Postident-Verfahren


Basis ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und der Post. Dem Kunden wird dies bei einem Onlineabschluss dadurch angezeigt, dass er informiert wird, wo er die notwendige Bestätigung seiner Daten prüfen lassen kann. Eröffnet eine Person telefonisch oder online ein Konto, so erhält sie dazu ein Formular mit einer ID-Nummer (damit kann der Dienstleister das Postident dem Abschluss zuordnen). Hiermit geht sie zur nächsten Postfiliale ihres Wohnorts, die ihre Personalien bestätigt und an den Dienstleiter versendet. Das Verfahren ist für den zu Überprüfenden in der Regel kostenlos.