Im Deutschen Reich übernahm die Reichsbank die Funktion der Zentralnotenbank und behielt diese während drei verschiedener Epochen, und zwar von 1876 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945.

Anfänge der Reichsbank


Legalisiert wurde die Gründung der Reichsbank mit dem Bankgesetz vom 14. März 1875. Die Bank unterstand damals, in ihrer Anfangszeit, dem Reichskanzler. Das Führungsorgan der Bank bildete ein Direktorium dessen Präsident auf Vorschlag des Bundesrates direkt vom Reichskanzler ernannt wurde. Hauptaufgabe der Reichsbank war es den Preis und das Volumen des in Umlauf gebrachten Geldes zu bestimmen.

Nach dem Ersten Weltkrieg


Auf Drängen der Alliierten entstand das Autonomiegesetz vom 26. Mai 1922. In Anwendung dieses Gesetzes war die Reichsbank eine unabhängige Institution, die nicht mehr dem Reichskanzler direkt unterstand. Die Bankleitung übernahm das Reichsbankdirektorium selbst, dessen Präsident vom Generalrat gewählt wurde. Der Generalrat bestand seinerseits aus 14 Mitgliedern, davon 7 aus dem Ausland. Mitglieder des Generalrates waren keine Regierungsmitglieder in ihrem Land, sondern bestanden nur aus Finanzexperten

Letzte Aufgaben während der NS-Zeit


Mit Machtantritt der Nationalsozialisten unterstand die Reichsbank bis zu ihrem Ende dem Reichskanzler Adolf Hitler. Unter anderen durch die freie Vergabe von Krediten gelang es Hitler scheinbar seine politischen Versprechen in wirtschaftlicher Hinsicht zu erfüllen.