Unter einem Verbraucherkredit versteht man ein Darlehen, bei dem der Darlehensnehmer ein privater Verbraucher und der Darlehensgeber ein Unternehmer ist. Dabei sind die Begriffe Verbraucher und Unternehmer in den § 13 und 14 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definiert. Ein Verbraucherkredit dient in der Regel dazu, dass sich Verbraucher bestimmte Waren oder Dienstleistungen des täglichen Gebrauchs kaufen können, ohne über die finanziellen Mittel zu verfügen, um den Rechnungsbetrag aus eigener Tasche zu bezahlen.

Gesetzliche Regelungen zum Schutz des Verbrauchers


Bei dieser Art von Darlehensvertrag handeln auf der einen Seite ein Vollkaufmann (Kreditgeber) und ein Nicht-Kaufmann (Kreditnehmer). Das darin implizite Ungleichgewicht der Parteien soll durch spezielle gesetzliche Regelungen ausgeglichen werden. So bedarf ein Vertrag über einen Verbraucherkredit der Schriftform und es ist zwingend vorgeschrieben, dass der Kreditnehmer den Vertrag eigenhändig unterzeichnet. Darüber hinaus muss der Nettodarlehensbetrag und der effektive Jahreszins im Vertragswerk explizit ausgewiesen werden und dem Verbraucher muss eine Widerrufsfrist von zwei Wochen eingeräumt werden. Verstößt der Vertrag über den Verbraucherkredit gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen, führt dies zur Unwirksamkeit des Darlehensvertrages.

Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkredit


Laut BGH Urteil vom Mai 2014 dürfen Kreditinstitute für einen Verbraucherkredit keine Bearbeitungsgebühren berechnen. Dies führt dazu, dass zehntausende von Kreditnehmern einen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Bearbeitungsgebühren haben.