Young-Anleihe


Die Young-Anleihe ist eine Anleihe des Deutschen Reiches aus dem Jahr 1930 mit einem Gesamtvolumen von rund 1,5 Milliarden Goldmark. Die Anleihe wurde in den USA, in Deutschland und in einigen anderen europäischen Ländern ausgegeben. Die Käufer dieses Wertpapiers erwarben einen Kupon, also einen Zinsanspruch, von 5,5 Prozent.

Reparationszahlungen aus dem Vertrag von Versailles


Nach dem ersten Weltkrieg musste Deutschland seinen Verpflichtungen gemäß dem Beschluss der Haager Konferenz von 1929/1930 nachkommen. Das Geld für die Umsetzung der Reparationspläne erhielt die Reichsregierung aus der Young-Anleihe, die spezielle dafür ins Leben gerufen wurde. Benannt wurde sie nach dem US-amerikanischen Finanzfachmann Owen D. Young, der von 1874 bis 1962 lebte. Zwei Drittel der Young-Anleihe sollten zur Tilgung der Kriegsschulden dienen. Ein kleiner Teil des Geldes sollte in die Reichsbahn und die Reichspost investiert werden.

Das Ende der Bedienung der Young-Anleihe


Die Anleger mussten auf die in Aussicht gestellten Zinszahlungen jedoch schon bald verzichten: Als Adolf Hitler 1933 von Reichspräsident Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt wurde, verfügte er umgehend, dass die Young-Anleihe nicht mehr bedient wurde. Erst 1953, acht Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkriegs und zwanzig Jahre nach dem Ende der Bedienung der Anleihe, regelte die Bundesrepublik Deutschland die verbliebenen Ansprüche aus der Young-Anleihe.