Bei der Zwangsversteigerung handelt es sich um ein Vollstreckungsverfahren, bei dem ein gerichtlich festgelegter Anspruch unter Zuhilfenahme staatlicher Stellen durchgesetzt wird. Grundsätzlich wird bei einer Zwangsvollstreckung das unbewegliche Vermögen des Gläubigers versteigert. Darunter fallen Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Teileigentum, Rechte aus dem Erbbaurecht sowie Schiffe und Flugzeuge, sofern sie in ein entsprechendes Register eingetragen sind.

Ablauf einer Zwangsversteigerung


Eine Zwangsversteigerung läuft wie folgt ab: der Gläubiger eines dinglichen Rechts (z. B. einer Grundschuld) oder einer sonstigen konkreten Geldforderung beantragt die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner, weil dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nachweislich nicht nachgekommen ist. Dieser Antrag wird von einem Rechtspfleger daraufhin geprüft, ob er ordnungsgemäß ist und die folgenden formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • - Vollstreckungstitel muss dem Rechtspfleger vorliegen

  • - Vollstreckungstitel muss dem Schuldner vorliegen

  • - Nachweis der Zustellung des Vollstreckungstitels und der Vollstreckungsklausel an den Schuldner


Sowie der Anordnungsbeschluss an den Schuldner ergangen ist oder das Eintragungersuchen beim Grundbuchamt eingegangen ist, gilt das Grundstück oder die entsprechenden unbeweglichen Vermögenswerte zu Gunsten des Gläubigers als beschlagnahmt.

Bekanntmachung und Versteigerungstermin


Vor der Zwangsversteigerung und der eigentlichen Bietzeit werden die Grundbucheintragungen verlesen und die Gläubiger bezeichnet, auf deren Betreiben hin die Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden und das Geringste Gebot wird aufgestellt. Danach folgt der öffentliche Versteigerungstermin, zu dem jedermann Zutritt hat.